Archäologischer Park am Magdalensberg

Fundstelle des "Jünglings vom Magdalensberg"

Die keltisch-römischen Ausgrabungen am Magdalensberg zählen zu den bedeutendsten Ausgrabungsstätten Mitteleuropas. Hier lag die erste Hauptstadt Kärntens. Sie war Teil eines keltischen Fürstentums. Der Park umfasst vier Hektar und zeigt mit seinen Ruinen Teile der einstigen Besiedelung sowie Funde, die vom Leben von vor 2000 Jahren auf dem Magdalensberg zeugen.
Die teilweise ausgegrabene "Stadt am Magdalensberg" war vor, und kurz nach, der römischen Okkupation des keltischen Königreichs Noricum ein wichtiger römischer Handelsplatz. Hier wurde vor allem das norische Eisen gehandelt. Es wurden bis jetzt das Forum, ein Tempel, Repräsentationsgebäude, Badehaus, eine kaiserliche Goldschmelze, sowie etliche Handels-, Werkstätten- und Wohnhäuser ausgegraben.
Bedeutendster Einzelfund ist der "Jüngling vom Magdalensberg". Es handelt sich um eine römische Bronzestatue aus dem ersten Jahrhundert v. Chr. Sie ist heute nur durch einen Abguss aus dem 16. Jahrhundert bekannt, der sich in der Antikensammlung des Kunsthistorischen Museums in Wien befindet. Auch die Statue am Magdalensberg ist ein Abguss.
Die aus Bronze gefertigte Plastik stellt einen nackten, stehenden Jüngling in etwa Lebensgröße dar. Auf dem rechten Oberschenkel ist eine Inschrift eingeritzt. Es ist die Widmung zweier freigelassener keltischer Sklaven, die wahrscheinlich als Händler in der Stadt auf dem Magdalensberg tätig waren.
Die Statue wurde 1502 von einem Bauern beim Pflügen auf einer Terrasse südlich des Gipfels gefunden. Bald danach gelangte sie in den Besitz des Bischofs von Gurk und Humanisten Matthäus Lang von Wellenburg. Dieser nahm sie 1519 mit nach Salzburg, als er Salzburger Erzbischof wurde.
Bis in die 1980er Jahre nahm man an, dass die Statue 1806 von Salzburg nach Wien kam. 1986 führten Untersuchungen der Gusstechnik sowie naturwissenschaftliche Analysen des Metalls jedoch zu dem Ergebnis, dass die Wiener Statue ein Abguss aus der Mitte des 16. Jahrhunderts ist. Der Verbleib des Originals ist nicht mit Sicherheit zu klären.
(Text von GKH. Zuletzt überarbeitet: 24. Mai 2022)

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